LSB

Joker im Ehrenamt 2022 - Bewerbungsphase gestartet

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

in einer guten Tradition ehrt der Freistaat Sachsen jedes Jahr das freiwillige Engagement im Sport mit der Auszeichnung „Joker im Ehrenamt“!

Auf der Homepage des LSB findet sich seit heute (Anm. 03.03.2022) die dazugehörige Ausschreibung für das Jahr 2022 mit allen notwendigen Hinweisen und dem Antragsformular.

https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/joker-im-ehrenamt-2022-freistaat-ehrt-freiwilliges-engagement-im-sport

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Corona-Schutz-Verordnung ab 04.03.2022/ Anpassung der FAQ vom LSB

Seit dem 04.03.2022 und bis 19.03.2022 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung. Wie bereits mitgeteilt, gilt danach 3G im Spielbetrieb, aber auch als Zugangsvoraussetzung für unseren Verbandstag am 09.04.2022. 

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Position zu den Diskussionen um die Verschärfung der Corona-Schutzverordnung

Punktspiel am 07.11.2021 derzeit nicht in Gefahr

Liebe Schachfreunde,

der LSB veröffentlichte auf seiner Seite https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/position-des-organisierten-sports-in-sachsen ein offizielles Statement zur Verschärfung der Corona-Schutzverordnung.

Die Pressemitteilung ist gemeinsam mit der Teamsport-Initiative als Reaktion auf das gestrige „Verbändetreffen“ mit der Staatsregierung entstanden. Wir sollten an dieser Stelle alle gemeinsam als organisierter Sport auftreten/kommunizieren, um unsere Positionen in der jetzigen politischen Debatte zu den Verschärfung der Regelungen, als größte Bürgerbewegung in Sachsen wirksam zu vertreten.

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LSB passt aufgrund neuer Corona-Schutz-Verordnung FAQs an

Aufgrund der seit 26.08.2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung hat der LSB seine FAQs wieder angepasst. Nachzulesen hier. Übersicht für den Sportbetrieb.

LSB passt FAQs an

Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab 14.06.2021 wurden seitens des LSB auch wieder die FAQs angepasst, siehe hier sowie eine Übersicht veröffentlicht, was aber welcher Inzidenz gilt.

LSB passt FAQs an

Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab 31.05.2021 wurden seitens des LSB auch wieder die FAQs angepasst, siehe hier sowie eine Übersicht veröffentlicht, was aber welcher Inzidenz gilt.

neue FAQs beim LSB

Mit Inkrafttreten der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zum 10.05.2021 hat auch der LSB seine FAQs wieder angepasst. Diese sind hier und auf der Seite des LSB nachzulesen.

LSB passt FAQs an

Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes, der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung Hygieneauflagen hat der LSB seine FAQs erneut angepasst. Nachzulesen hier und auf der Webseite des LSB.

"Bankrotterklärung für den Breitensport"

Der Landessportbund Sachsen (LSB) kritisiert die „Bundes-Notbremse“. Die neue Corona-Regelung beinhaltet deutschlandweit einheitliche Beschränkungen, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt - ein harter Schlag für den organisierten Sport und besonders für sächsische Vereine ein großer Rückschritt.

Konkret soll bei einer Überschreitung des kritischen Inzidenzwertes nur noch kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt bleiben. Ausnahmen gibt es lediglich für Berufs- und Leistungssportler. Kinder und Jugendliche dürfen bis zum Alter von 14 Jahren mit ausreichend Abstand draußen Sport machen – allerdings nur in Gruppen von bis zu fünf Personen. Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung erlaubte bisher kontaktlosen Gruppensport im Freien und auf Außensportstätten mit maximal 20 Teilnehmenden im Alter von bis zu 18 Jahren.

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Corona-Soforthilfe für Sportvereine 2021 kann beantragt werden

Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen (LSB), die durch die Folgen der Corona-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat nunmehr eine vorläufige Bewilligung erteilt, mit der bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden kann.
Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort auf unserer Homepage (www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe) die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung.

Vereinsbrief des LSB-Präsidenten

Anbei geben wir Ihnen den aktuellen Vereinsbrief des Präsidenten des LSB, Ulrich Franzen, zur Kenntnis.

LSB passt FAQ erneut an

Nach Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung seit 08.03.2021 hat der LSB wieder seine FAQ angepasst und diese am 19.03.2021 ergänz. Diese sind hier sowie auf der Webseite des LSB nachzulesen.

LSB passt FAQ erneut an

Nach Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung seit 15.02.2021 hat der LSB wieder seine FAQ angepasst. Diese sind hier sowie auf der Webseite des LSB nachzulesen.

LSB passt FAQ erneut an

Mit Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab 11.01.2021 hat der LSB wieder seine FAQ angepasst. Diese sind hier sowie auf der Webseite des LSB nachzulesen.

Gebührenbefreiung Transparenzregister - Frist beachten!

Antrag auf Befreiung bis 31.12.2020 stellen!

Der LSB informierte Anfang des Jahres, dass Vereine von der Gebühr zur Eintragung ins Transparenzgregister befreit sind. Er hatte damals empfohlen, dass sich Vereine nicht proaktiv beim Bundesanzeiger melden, sondern abwarten, ob ihnen überhaupt ein Gebührenbescheid zugeht. Es hat sich nun herausgestellt, dass der Verlag in diesem Jahr kaum oder gar keine Bescheide versendet hat und offenbar wieder – wie schon für den Zeitraum 2017 bis 2019 – drei Jahre abwartet, um dann die recht niedrigen Gebühren für 2020-2022 zusammen zu erheben (pro Jahr 4,80 Euro).

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