Sportvereine können bis zu 90 Prozent Förderung für Beseitigung von Hochwasserschäden beantragen
Am 12. Juli 2013 hat das sächsische Kabinett die Förderrichtlinie beschlossen, mit der der Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 unterstützt werden soll. Sportvereine können demnach bei der Beseitigung von Hochwasserschäden mit einer bis zu 90-prozentigen Förderung rechnen.