Allgemein

Joker im Ehrenamt 2022 - Bewerbungsphase gestartet

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

in einer guten Tradition ehrt der Freistaat Sachsen jedes Jahr das freiwillige Engagement im Sport mit der Auszeichnung „Joker im Ehrenamt“!

Auf der Homepage des LSB findet sich seit heute (Anm. 03.03.2022) die dazugehörige Ausschreibung für das Jahr 2022 mit allen notwendigen Hinweisen und dem Antragsformular.

https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/joker-im-ehrenamt-2022-freistaat-ehrt-freiwilliges-engagement-im-sport

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Corona-Schutz-Verordnung ab 04.03.2022/ Anpassung der FAQ vom LSB

Seit dem 04.03.2022 und bis 19.03.2022 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung. Wie bereits mitgeteilt, gilt danach 3G im Spielbetrieb, aber auch als Zugangsvoraussetzung für unseren Verbandstag am 09.04.2022. 

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Position zu den Diskussionen um die Verschärfung der Corona-Schutzverordnung

Punktspiel am 07.11.2021 derzeit nicht in Gefahr

Liebe Schachfreunde,

der LSB veröffentlichte auf seiner Seite https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/position-des-organisierten-sports-in-sachsen ein offizielles Statement zur Verschärfung der Corona-Schutzverordnung.

Die Pressemitteilung ist gemeinsam mit der Teamsport-Initiative als Reaktion auf das gestrige „Verbändetreffen“ mit der Staatsregierung entstanden. Wir sollten an dieser Stelle alle gemeinsam als organisierter Sport auftreten/kommunizieren, um unsere Positionen in der jetzigen politischen Debatte zu den Verschärfung der Regelungen, als größte Bürgerbewegung in Sachsen wirksam zu vertreten.

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LSB passt FAQs an

Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes, der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung Hygieneauflagen hat der LSB seine FAQs erneut angepasst. Nachzulesen hier und auf der Webseite des LSB.

"Novemberhilfe" auch für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

der LSB Sachsen weist auf die Fördermöglichkeiten der „Novemberhilfe“ hin. Danach können grundsätzlich auch Vereine antragsberechtigt sein, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November 2020 auf eine der beschriebenen Weisen betroffen ist, ohne dass sie sich in bereits seit Längerem als dem 31.12.2019 bestehenden und nicht überwundenen (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden.

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Haushalt großer Erfolg für die Sportpolitik

Der Landessportbund Sachsen zeigt sich über die am Dienstagabend durch den Sächsischen Landtag erfolgte Verabschiedung des Doppelhaushalts für den Sport für die Jahre 2013 und 2014 sehr erfreut. Der Etat weist für die Förderung des Sports eine Gesamtsumme von 47,46 Mio. Euro pro Jahr aus, darunter Mittel für die Förderung von Investitionen in die Sportinfrastruktur in Höhe von jährlich 27,0 Mio. Euro. Pressemitteilung vom 12.12.2012.

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