Antrag auf Befreiung bis 31.12.2020 stellen!

Der LSB informierte Anfang des Jahres, dass Vereine von der Gebühr zur Eintragung ins Transparenzgregister befreit sind. Er hatte damals empfohlen, dass sich Vereine nicht proaktiv beim Bundesanzeiger melden, sondern abwarten, ob ihnen überhaupt ein Gebührenbescheid zugeht. Es hat sich nun herausgestellt, dass der Verlag in diesem Jahr kaum oder gar keine Bescheide versendet hat und offenbar wieder – wie schon für den Zeitraum 2017 bis 2019 – drei Jahre abwartet, um dann die recht niedrigen Gebühren für 2020-2022 zusammen zu erheben (pro Jahr 4,80 Euro).

 

Durch eine Regelung in § 4 der "Transparenzregistergebührenverordnung" entsteht nun leider die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag für 2020 doch noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde.

Die zuständige Mitarbeiterin des Transparenzregisters hat dem DOSB heute erläutert, dass zur Fristwahrung zunächst eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ausreicht.

Der Verein erhält dann eine Eingangsbestätigung und wird ggf. um Einreichung fehlender Unterlagen aufgefordert. Dies sind neben dem Antrag (am besten auf einem eingescannten Briefbogen des Vereins) ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein "Nachweis über die Berechtigung, den Antrag für den Verein zu stellen" (Auszug aus dem Vereinsregister).