"Novemberhilfe" auch für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
der LSB Sachsen weist auf die Fördermöglichkeiten der „Novemberhilfe“ hin. Danach können grundsätzlich auch Vereine antragsberechtigt sein, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November 2020 auf eine der beschriebenen Weisen betroffen ist, ohne dass sie sich in bereits seit Längerem als dem 31.12.2019 bestehenden und nicht überwundenen (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden.