Am 12. Juli 2013 hat das sächsische Kabinett die Förderrichtlinie beschlossen, mit der der Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 unterstützt werden soll. Sportvereine können demnach bei der Beseitigung von Hochwasserschäden mit einer bis zu 90-prozentigen Förderung rechnen.

 

 

Ist die Kausalität mit dem Hochwasserereignis nachweisbar, können Sportvereine ab sofort mit der Schadensbeseitigung beginnen. Derzeit liegen dem Landessportbund Sachsen Schadensmeldungen von insgesamt 256 betroffenen Sportvereinen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro vor, zahlreiche Meldungen stehen noch aus. Meldebogen und Ausfüllhinweise. Weitere Informationen hier sowie in der Richtlinie des Freistaates Sachsen.