neue Corona-Schutz-Verordnung ab 03.04.2022
Seit heute (03.04.2022) gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen. Danach sind nahezu fast alle Einschränkungen aufgehoben, lediglich in einigen Teilbereichen des öffentlichen Lebens gilt noch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung gilt vorläufig bis 30.04.2022. Die Regelungen können seitens der sächsischen Landesregierung jederzeit wieder verschärft werden.