News Schachverband Sachsen

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nächste SEM Frauen bereits im November Tag 3 - 4. und 5 Runde Trotz kurzer Nacht (Zeitumstellung sei Dank) begann Runde 4 pünktlich und kämpferisch. Am Brett 1 trennten sich Martina Nobis und Antje Moldenhauer nach gut 40 Zügen Remis, was es den Verfolgerinnen Dr. Anita Just und Olena ...
Der Lehrgang findet statt! Liebe Schachfreunde, auch in diesem Jahr findet wieder parallel zur SEM U8-U18 vom 22.04.-26.04.2025 ein Ausbildungslehrgang für künftige C-Trainer in Sebnitz statt. Ausschreibung. Nach erfolgter Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur ...
Die Vorrunde in Neukirchen Pünktlich trafen die teilnehmenden Mannschaften vom 1. Burgstädter SK 1914, EV Eiche Reichenbrand, Glauchauer SC, Post-SV Crimmitschau, SC 1911 Großröhrsdorf, SV Muldental Wilkau-Haßlau und Zwickauer SC beim Gastgeber SG Neukirchen ein. 2 Minuten nach 9:00 Uhr ...
... es sind noch Plätze frei Für die am 03.09.2022 in der Fortuna-Klause Leipzig stattfindende Blitzmannschaftsmeisterschaft werden noch Anmeldungen entgegengenommen. Weitere Einzelheiten regelt die Ausschreibung.

Aktuelle Nachrichten

UKA Schach-Großmeistersimultan im Festsaal des Lingnerschlosses

Der Dresdner Energieparkentwickler UKA wird in Zusammenarbeit mit der Bundesligamannschaft des USV TU Dresden am Montag, 28. April 2025, im Festsaal des Lingnerschlosses in Dresden eine Schach-Simultanveranstaltung (Uhrenhandicap) ausrichten.

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neue Corona-Schutz-Verordnung ab 03.04.2022

Seit heute (03.04.2022) gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen. Danach sind nahezu fast alle Einschränkungen aufgehoben, lediglich in einigen Teilbereichen des öffentlichen Lebens gilt noch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung gilt vorläufig bis 30.04.2022. Die Regelungen können seitens der sächsischen Landesregierung jederzeit wieder verschärft werden.

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Für Vereinssport ändert sich nichts

Am 06.02.2022 tritt die sechste Fassung der Corona-Notfall-Verordnung für Sachsen in Kraft. Leider ändert sich an den Bestimmungen für den Vereinssport hinsichtlich der Zugangsregelungen zu den Sportstätten nichts. Der Landessportbund aktualisierte seine FAQ und fasst wie folgt zusammen:

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Sächsische Corona-Notfall-Verordnung mit Erleichterungen

Bitte § 21a beachten!

Mit Wirkung zum 14.01.2022 wurde die Corona-Notfall-Verordnung erneut angepasst. Sie gilt nunmehr bis 06.02.2022. Bitte den Gesetzestext immer in Verbindung mit § 21a der Verordnung lesen, da dort Regelungen, auch für den Sport- und Aus- und Weiterbildungsbereich aufgezeigt werden, die einige Erleichterungen mit sich bringen.

Der LSB hat hierzu seine FAQ angepasst und die Regelungen mit und ohne Erleichterungen mit einem zusätzlichen Schaubild dargestellt. Hier noch einige Erläuterungen seitens des LSB.

Corona-Notfall-Verordnung

Ab sofort gilt bis 06.02.2022 die vom Freistaat Sachsen beschlossene Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 in der 5. Änderung. Bitte § 21 a der Verordnung mit beachten.

Corona setzt erneut Spielbetrieb und Lehrveranstaltungen außer Gefecht

Mit Inkrafttreten der seit 22.11.2021 gültigen Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 ist bis einschließlich 12.12.2021 der Spielbetrieb eingestellt. Der für den 12.12.2021 angesetzte Termin für den Ligabetrieb ist vorerst ausgesetzt. Der Spieltag wird ins nächste Jahr verschoben. Ein neuer Termin wird nach Beurteilung der Lage voraussichtlich Anfang/Mitte Januar bekanntgegeben werden können. Da sämtlicher Wettkampfbetrieb im Erwachsenenbereich eingestellt ist, trifft dies auch für gegebenenfalls angesetzte Nachholespiele aus den ersten 3 Runden zu.

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Corona-Schutz-Verordnung und Allgemeinverfügung Hygienemaßnahmen aktualisiert

Bitte beachtet, dass die jetzt vom Freistadt Sachsen veröffentlichte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung an unserem ersten Punktspieltag gültig ist. Ebenso wurde seitens des Freistaates die Allgemeinverfügung angepasst.

DOSB: Schach ist keine Kontaktsportart

thumb DOSB Ringe Logo FarbeAnfang März wurden auf der Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern Lockerungen der aktuellen Corona-Maßnahmen beschlossen, die seit dem 8. März gelten. Dazu gehören auch Lockerungen im Bereich des Sports, wobei schrittweise anhand der Corona-Inzidenz vorgegangen wird. In der Zwischenzeit haben die Bundesländer die Beschlüsse individuell umgesetzt – die für den Sport relevanten Passagen hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einer Infografik zusammengefasst.

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Perspektiven für den sächsischen Sport

... ein Appell des Landessportbundes Sachsen und der Initiative des VfL Pirna-Copitz
... auch der DOSB veröffentlichte einen Offenen Brief an die Bundesregierung

Der Landessportbund Sachsen richtete gestern einen Offenen Brief an die Sächsische Landesregierung. Ziel ist die schrittweise Wiederaufnahme des sächsischen Amateursports. Der Offene Brief ist hier nachzulesen. Der Schachverband Sachsen e. V. teilt die Meinung des LSB vollständig und beurteilt die Sachlage genauso.

Außerdem möchten wir auf eine Initiative des VfL Pirna-Copitz aufmerksam machen. Der VfL Pirna-Copitz hat einen „Offenen Appell sächsischer Amateur- und Freizeitsportvereine zu Corona-Lockerungen“ initiiert, dem sich innerhalb kurzer Zeit 67 Vereine mit insgesamt 20.000 Mitgliedern angeschlossen haben.

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Hygienekonzept des SVS veröffentlicht

Ab sofort sind unter dem Menüpunkt COVID-19-Pandemie folgende Dokumente veröffentlicht:

  • aktuelles Hygienekonzept des SVS
  • aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
  • aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygienemaßnahmen

LSB aktualisierte FAQ

... u.a. wichtige Informationen zu Wahlen im Verein/Verband

thumb LSBS logo

Der Bundestag hat am 25.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (COVInsAG) beschlossen. Darin wurde geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen werden oder ein Nachfolger gewählt wird, auch wenn es nicht in der Satzung geregelt ist. (FAQ Stand 26.03.2020)

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

DOSB Ringe Logo FarbeDer DOSB hat eine Seite eingerichtet mit den wichtigsten Informationen und FAQ zum Coronavirus im Sport.
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/?und=

Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

thumb LSBS logoAnpassung des Versicherungsvertrages

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen.

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Vorerst keine Wiederaufnahme des organisierten Sports in Sachsen

thumb LSBS logoSachsens Sportvereine müssen ihren Betrieb weiterhin ruhen lassen: Noch ist kein Anfangsdatum für Lockerungen im Trainingsbetrieb und für andere gemeinsame sportliche Aktivitäten absehbar.

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Corona-Soforthilfe für LSB-Mitgliedsvereine

thumb LSBS logoSehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die sächsische Landesregierung unserer Forderung nach einer finanziellen Unterstützung für von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereine nachgekommen ist.

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Trotz Corona-Schutz-Verordnung: Diese Tätigkeiten auf dem Vereinsgelände sind erlaubt

thumb LSBS logoDer organisierte Sport in Sachsen ruht: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist derzeit sowohl für die allgemeine Öffentlichkeit als auch für Vereine untersagt. Dennoch sind einige Maßnahmen zur Instandhaltung von Sportstätten erlaubt.
Ungeachtet der aktuellen Corona-Pandemie wird es Frühling – und bei vielen Vereinen steht die Pflege und Instandhaltung ihrer Sportstätten an. Während hauptamtlichen Mitarbeitern die berufliche Tätigkeit rund um die jeweiligen Anlagen im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ohnehin genehmigt ist, dürfen nun auch ehrenamtliche Tätigkeiten von durch den Vereinsvorstand beauftragten Mitgliedern durchgeführt werden.

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Gewählte Funktionäre bleiben bis zum nächsten Verbandstag im Amt

Liebe Schachfreunde,

in den letzten Tagen haben wir viele besorgte Anrufe und Mails erhalten. Hier einige der Fragen:

"Wie geht es in dieser Situation im SVS weiter?"
"Brauchen wir einen Notvorstand?"
"Müssen wir uns Sorgen machen?"

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Informationen zu CORONA beim LSB

thumb LSBS logoAuch der Landessportbund Sachsen informiert auf seiner Webseite regelmäßig zum aktuellen Thema "Corona" und hat mit Arbeitsstand 23.03.2020 folgende FAQ (häufig gestellte Fragen und Antworten) veröffentlicht. Auf der LSB-Seite sind die Informationen unter Start/Für Mitglieder/Vereinsberatung/Corona FAQ zu finden. Diese werden sicher nach den aktuellen Gegebenheiten auch dort aktualisiert.

Vorläufige Einstellung des Spiel- und Geschäftsbetriebes

Liebe Schachfreunde,

die Ereignisse zur Entwicklung/Ausbreitung/Umgang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Seitens des Deutschen Schachbundes wurden bereits die Bundes- und Oberliga-Wettkämpfe bis 05.04.2020 eingestellt, die letzte Runde der Regionalliga der Frauen wurde ebenso ausgesetzt. Ob und wann die entsprechenden Runden nachgeholt werden können, steht noch nicht fest.

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CORONA Info des Präsidenten des Schachverbandes Sachsen e.V.

Liebe Schachfreunde,

mein Statement möchte ich gern mit einer Info zu einer Aussage von Angela Merkel vom 12.03.2020 beginnen: „Der schon beschlossenen Absage von Großveranstaltungen sollte nun ein "Verzicht auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern" folgen, betonte die Kanzlerin. Wo immer es möglich sei, solle auf soziale Kontakte verzichtet werden“ (Quelle: N-TV)

Die Pandemie, in der wir uns befinden, ist beispiellos und dafür gibt es im SVS keine vorgefertigten Pläne oder Regeln. Das hat einen einfachen Grund: die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Situation wurde -wie z.B. auch der Fall eines Angriffs durch Aliens- als niedrig eingeschätzt. Jetzt haben wir einen Ausnahmezustand und der Vorstand wird darauf nach bestem Wissen und Gewissen reagieren.

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