Liebe Schachfreunde,

hier findet ihr die Übersicht über die Anzahl der Auf- und Absteiger in den zentralen Klassen für die Spielsaison 2023 / 2024.

Die wesentlichste Änderung in der nächsten Spielsaison ist die Anpassung der 2. Bundesliga in nunmehr 2 statt 4 Staffeln. Damit verbunden ist eine Reorganisation der Oberliga, welche nunmehr in 2 Liga-Ebenen spielen wird. Die Anzahl der Mannschaften ist in den jeweiligen Liga-Ebenen bereits durch Übereinkunft der 5 Verbände der neuen Oberliga Ost festgelegt worden. In der neuen 1. Oberliga Ost werden 3 sächsische Vertreter gesetzt sein, in der 2. Oberliga Ost sind es 8 sächsische Vereine.

Dieser Schlüssel ist Teil der Turnierordnung der neuen Oberliga Ost, wobei das noch nicht final durch alle Landesverbände verabschiedet wurde - dies soll gemeinsam auf dem Bundeskongress am 11.05.2024 passieren.

Für Fragen zur Liga-Reform selbst verweise ich entweder auf die Unterlagen zum Verbandstag oder bitte um entsprechende Rückfragen.

Die Spielzeiten der 2. Bundesliga sowie der Oberliga sind -mit Ausnahme von Relegationsspielen- bereits abgeschlossen, sodass sich nunmehr ein besseres Bild über die Zahl der Auf- und Absteiger in unserem Landesverband ergibt.

Die Mannschaft aus Aue wird in der 2. Bundesliga verbleiben.

Der Aufsteiger aus der jetzigen Oberliga - Grün-Weiß Dresden - kann sich durch Relegationsspiele noch für die 2. Bundesliga qualifizieren, wobei diese am kommenden Wochenende stattfinden. Absteiger aus der Oberliga gibt es nicht.

Aufgrund der Reform der 2. Bundesliga werden daher - abhängig von der Relegation - 3 oder 4 Mannschaften aus der Sachsenliga aufsteigen, ohne dass eine Mannschaft herunterkommt.

Im folgenden möchte ich euch beide Fälle kurz in Form von Auf- und Absteigern pro Liga-Ebene skizzieren:

  1. Grün-Weiß Dresden schafft die Relegation:
  • Sachsenliga: 4 Aufsteiger, kein Absteiger
  • 1. Landesklassen: 4 Aufsteiger (2 pro Landesklasse), kein Absteiger
  • 2. Landesklassen: 4 Aufsteiger (1 pro Landesklasse, dazu der beste 2. im Quervergleich, s.u.), 2 Absteiger (durch Quervergleich, s.u.)
  1. Grün-Weiß Dresden schafft die Relegation nicht:
  • Sachsenliga: 3 Aufsteiger, kein Absteiger
  • 1. Landesklassen: 3 Aufsteiger (1 pro Landesklasse, dazu der beste 2. im Quervergleich, s.u.), kein Absteiger
  • 2. Landesklassen: 3 Aufsteiger (1 pro Landesklasse), 3 Absteiger (1 pro Landesklasse)

Aus den Bezirken kommen in beiden Fällen 6 Mannschaften in die 2. Landesklasse, entsprechend aber weniger Mannschaften herunter. Insgesamt gibt es daher im Regelfall 1 Absteiger weniger als üblich in den jeweiligen Staffeln der Bezirke.

Für die Bestimmung der Auf- und Absteiger gelten die Wettkampfbestimmungen der Ausschreibung Punkt 2 in Verbindung mit WTO D 2.7 und WTO C IV 2.

  • (Mindestens) Der Sieger jeder Staffel steigt in die nächsthöhere Spielklasse auf. (WTO D 2.7)
  • Aus jeder Staffel steigen so viele Mannschaften ab, wie zur Erhaltung der Stärke von je 10 Mannschaften pro Staffel notwendig sind. Falls eine ungleiche Zahl der erforderlichen Absteiger je Staffel entsteht, entscheidet bei gleich platzierten Mannschaften verschiedener Staffeln einer Ebene die Zahl der errungenen Mannschaftspunkte (1. Wertung) bzw. Brettpunkte (2. Wertung) über den Verbleib in der Spielklasse. Bei unterschiedlichen Staffelstärken erfolgt eine prozentuale Berechnung. Bei Gleichheit dieser Wertungen zwischen Mannschaften in verschiedenen Staffeln entscheidet ein Stichkampf. (Ausschreibung Punkt 2)
  • Die Platzierung ergibt sich aus der Anzahl der erzielten MP. Bei Gleichheit der MP entscheiden die erzielten BP. Sind sowohl die MP als auch die BP gleich, werden die Spiele der punktgleichen Mannschaften gegeneinander gewertet. Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettwertung einer der betroffenen Mannschaften Punkte aus einem kampflosen 8:0 Gewinn enthalten sind, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von der I den punktgleichen Mannschaft(en) gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen. (WTO C IV 2)
  • Die Regelung in WTO C IV 2 gilt auch für den Quervergleich zwischen den Absteigern der jeweiligen Staffel-Ebenen.
  • Falls für den Aufstieg ein Quervergleich notwendig ist, so werden die Regeln für den Abstieg analog angewendet – inklusive WTO C IV 2.