Seit heute (03.04.2022) gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen. Danach sind nahezu fast alle Einschränkungen aufgehoben, lediglich in einigen Teilbereichen des öffentlichen Lebens gilt noch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung gilt vorläufig bis 30.04.2022. Die Regelungen können seitens der sächsischen Landesregierung jederzeit wieder verschärft werden.
Dennoch empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen, so nachzulesen hier.