Bitte § 21a beachten!
Mit Wirkung zum 14.01.2022 wurde die Corona-Notfall-Verordnung erneut angepasst. Sie gilt nunmehr bis 06.02.2022. Bitte den Gesetzestext immer in Verbindung mit § 21a der Verordnung lesen, da dort Regelungen, auch für den Sport- und Aus- und Weiterbildungsbereich aufgezeigt werden, die einige Erleichterungen mit sich bringen.
Der LSB hat hierzu seine FAQ angepasst und die Regelungen mit und ohne Erleichterungen mit einem zusätzlichen Schaubild dargestellt. Hier noch einige Erläuterungen seitens des LSB.