Liebe Schachfreunde,

in den letzten Tagen haben wir viele besorgte Anrufe und Mails erhalten. Hier einige der Fragen:

"Wie geht es in dieser Situation im SVS weiter?"
"Brauchen wir einen Notvorstand?"
"Müssen wir uns Sorgen machen?"

Obwohl noch kein Ende der Pandemie erkennbar ist, möchten wir Euch heute über die aktuelle Situation auf diesem Weg informieren. Basis ist natürlich der Kenntnisstand, den wir heute (28.03.2020) haben.

Folgende neue und für uns wichtige Informationen gab es in den letzten Tagen:

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz erlassen, in dem unter anderem das Thema "Wahlen in Vereinen/Verbänden" geregelt wird:
„Findet sich in der Satzung die Regelung, dass Vorstandsmitglieder im Amt bleiben, bis ein neuer Vorstand gewählt ist oder ein neuer Vorstand ins Vereinsregister eingetragen wird, kann der bisherige Vorstand zunächst im Amt verbleiben.
Der Bundestag hat am 25.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (COVInsAG) beschlossen. Darin wurde geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen werden oder ein Nachfolger gewählt wird, auch wenn es nicht in der Satzung geregelt ist." [Quelle: Landessportbund Sachsen e.V., pdfFAQ (Stand 26.03.2020)]

In dem oben erwähnten Gesetz findet sich auch ein Abschnitt zum Thema "Haushalt in Vereinen/Verbänden":
Für die Mitgliederversammlung, die auch den Beschluss über einen Haushaltsplan vornimmt, dürfte in der Regel ein Entwurf erstellt worden sein. Im Falle einer Absage/Verlegung dieser Mitgliederversammlung sollte ein Vorstandsbeschluss gefasst werden, wonach vorläufig auf der Grundlage des Entwurfes zu handeln ist. Auf der späteren Mitgliederversammlung kann sodann der Beschluss gefasst werden, den Haushalt nachträglich zu genehmigen. Im Idealfall wird den Mitgliedern der Entwurf übersandt mit der Bitte (innerhalb einer zu setzenden Frist), Anregungen oder Hinweise zu erteilen, die in einen Beschluss des Vorstands zur Anwendung eines vorläufigen Haushaltsplans mit einfließen." [Quelle: Landessportbund Sachsen e.V., pdfFAQ (Stand 26.03.2020)])

Folgende Info fand sich heute (28.03.2020) im Netz:
„Kanzleramtschef Helge Braun hat klargestellt, dass es in der Corona-Pandemie vor dem 20. April keine Lockerungen der bestehenden Einschränkungen geben werde. "Wir reden jetzt bis zum 20. April nicht über irgendwelche Erleichterungen", sagte der CDU-Politiker dem "Tagesspiegel". "Bis dahin bleiben alle Maßnahmen bestehen."
Ältere Menschen müssten noch deutlich länger als Jüngere mit Kontakteinschränkungen rechnen. "Eines ist allen Modellen gemein, egal, wie wir uns entscheiden: dass die älteren und vorerkrankten Menschen in unserer Gesellschaft wirksam vor einer Infektion geschützt werden müssen, bis es einen Impfstoff gibt", so Braun. [Quelle: NTV, https://www.n-tv.de/politik/Massnahmen-bleiben-bis-20-April-in-Kraft-article21675267.html]

In der Frankfurter Allgemeinen findet sich folgende These zum Thema Impfstoff:
„Bundesforschungsministerin Anja Karliczek sieht im Kampf gegen das Coronavirus frühestens Ende des Jahres einen Impfstoff. „Wir müssen davon ausgehen, dass ein Impfstoff, mit dem breitere Teile der Bevölkerung geschützt werden können, erst gegen Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres zur Verfügung steht“, sagte die CDU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Für die Impfstoffforschung gelte: „Wir wollen so schnell wie möglich laufen – aber wir dürfen dabei nicht hinfallen. Wir müssen sicher sein, dass die Impfung wirkt und dem Patienten nicht schadet.“ [Quelle: FAZ, https://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/karliczek-corona-impfstoff-fruehestens-ende-des-jahres-16700563.html]

Die meisten Delegierten unseres Verbandstages sind im fortgeschrittenen Alter, gehören also der Risikogruppe an. Wenn man davon ausgeht, dass ein Impfstoff frühestens Ende des Jahres auf den Markt kommt und es dann noch einige Zeit braucht, bis die Bevölkerung durchgeimpft ist, ergibt sich folgendes wahrscheinliches Szenario für den SVS:

  • Der nächste Verbandstag des SVS kann unter Umständen erst im Frühjahr 2021 stattfinden. Bis dahin bleiben alle Eure gewählten Funktionäre (Vorstand, Referenten, Gerichte, Finanzprüfer) mit allen Rechten und Pflichten im Amt. Der Verband wird vorläufig auf der Grundlage des Entwurfes des Haushaltplanes handeln. Dazu wird es einen Vorstandsbeschluss geben.
  • Zum Spielbetrieb können wir aus heutiger Sicht keine Aussage machen, hier müssen wir die weiteren Entwicklungen abwarten.

Zusammenfassend möchten wir Euch versichern: das Bestehen des Verbandes ist gesichert. Wir bleiben im Amt und arbeiten weiter für den Verband und seine Mitglieder. Wir freuen uns bereits jetzt auf den Tag, an dem wir Euch auf dem ersten Verbandstag nach Corona hoffentlich gesund und gut gelaunt wiedersehen. Diesen Verbandstag werden wir -sobald es möglich und vertretbar ist- einberufen. Dies wird vermutlich leider erst 2021 erfolgen können.

Vermeidet unnötige Kontakte! Bleibt gesund!

Euer Vorstand: André Martin (Präsident), Franziska Beltz (Vizepräsident Jugend), Yvonne Ledfuß (Vizepräsident Verbandsarbeit), Stefan Ullmann (Schatzmeister), René Plötz (Landesspielleiter)

Eure Referenten: Sven Baumgarten (Referent für Schiedsrichterwesen), Peggy Flemming (Referent für Öffentlichkeitsarbeit/Marketing), Harald Niesch (Referent für Schul- und Vorschulschach)