Anpassung des Versicherungsvertrages
Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen.
Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.
Anpassung des Versicherungsvertrages