Mitteilungen der Geschäftsstelle

Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Liebe Schachfreunde,

da die Geschäftsstelle momentan nicht besetzt ist, ist es besser, eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu senden, damit Euer Anliegen schneller beantwortet werden kann.

Geschäftsstelle bis auf Weiteres nicht besetzt

neue Minijobstelle

Bis auf Weiteres ist die Geschäftsstelle nicht besetzt. Auch können die vereinbarten Sprechzeiten nicht eingehalten werden. Bitte wendet Euch im Bedarfsfall an die jeweiligen Vorstandsmitglieder bzw. Referenten. Die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wird in regelmäßigen Abständen abgerufen.

Um die Verwaltung des Verbandes zu gewährleisten, hat der Vorstand Hannelore Neumeyer gewinnen können, vorübergehend einen Minijob anzunehmen, damit die wichtigsten Dinge erledigt werden können. 

Waldemar Weis beendet Tätigkeit als Sportassistent

Liebe Schachfreunde,
in beiderseitigem Einvernehmen und auf eigenen Wunsch beendet Waldemar Weis zum 31. Mai 2021 seine Tätigkeit als Sportassistent für den SVS. Im Namen des Vorstands und der Geschäftsstelle möchte ich mich für die sehr engagierte und tatkräftige Arbeit für unseren Schachverband während der schwierigen Pandemiezeit bedanken. Für die Erledigung der umfangreichen Aufgaben in der Geschäftsstelle war Waldemar Weis Einsatz eine wichtige Unterstützung. Wir wünschen Waldemar Weis für die Zukunft alles Gute!

Geschäftsstelle nicht besetzt

Liebe Schachfreunde,
die Geschäftsstelle wird bis zum 6. April nicht besetzt sein. Dringende Anfragen sind bitte an die Vorstandsmitglieder oder Referenten zu senden.
Ich wünsche euch ein Frohes Osterfest!

Sportkoordinator auch mobil erreichbar

Ab sofort ist der Sportkoordinator zusätzlich zur Festnetznummer in der Geschäftsstelle auch mobil erreichbar. Die Nummer lautet: (0 15 20) 2 13 90 62.

neue Sprechzeiten in der Geschäftsstelle

Ab 05.12.2019 verändern sich die Sprechzeiten der Geschäftsstelle:

  • Dienstag 10-12 Uhr und 16-18 Uhr
  • Donnerstag 10-12 Uhr und 16-18 Uhr

Aufwandsverzichtsspenden: Neue Vorgaben durch den Bund

Die gesetzliche Regelung nach § lOb Abs. 3 Satz Sund 6 EStG lässt sogenannte Aufwandsverzichtsspenden grundsätzlich zu. Die Finanzverwaltung geht jedoch offenbar im Verhältnis des Spendenempfängers, also des gemeinnützigen Vereins, z. B. zu seinen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern davon aus, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass Leistungen von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und Förderer des Vereins unentgeltlich und ohne Aufwandsersatzanspruch erbracht werden. Diese so aufgestellte Vermutung ist allerdings widerlegbar:

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Ab 2014 sind neue "Spendenformulare" zwingend!

Liebe Schachfreunde,
mit einer Spendenbescheinigung quittiert euer Verein die Zuwendung eines Gebers, der den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen kann. Die ausgefüllte Spendenbescheinigung wird von den Finanzbehörden als Beleg akzeptiert. Vom Karnevalsverein, über die Sportvereinigung bis zum Förderverein für eine lokale Institution - die Bescheinigung ist für alle Körperschaften einsetzbar.

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