Ab 2014 sind neue "Spendenformulare" zwingend!
Liebe Schachfreunde,
mit einer Spendenbescheinigung quittiert euer Verein die Zuwendung eines Gebers, der den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen kann. Die ausgefüllte Spendenbescheinigung wird von den Finanzbehörden als Beleg akzeptiert. Vom Karnevalsverein, über die Sportvereinigung bis zum Förderverein für eine lokale Institution - die Bescheinigung ist für alle Körperschaften einsetzbar.