Geschäftsstelle nicht besetzt
Liebe Schachfreunde,
die Geschäftsstelle wird bis zum 6. April nicht besetzt sein. Dringende Anfragen sind bitte an die Vorstandsmitglieder oder Referenten zu senden.
Ich wünsche euch ein Frohes Osterfest!
Liebe Schachfreunde,
die Geschäftsstelle wird bis zum 6. April nicht besetzt sein. Dringende Anfragen sind bitte an die Vorstandsmitglieder oder Referenten zu senden.
Ich wünsche euch ein Frohes Osterfest!
Ab sofort ist der Sportkoordinator zusätzlich zur Festnetznummer in der Geschäftsstelle auch mobil erreichbar. Die Nummer lautet: (0 15 20) 2 13 90 62.
Ab 05.12.2019 verändern sich die Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Die gesetzliche Regelung nach § lOb Abs. 3 Satz Sund 6 EStG lässt sogenannte Aufwandsverzichtsspenden grundsätzlich zu. Die Finanzverwaltung geht jedoch offenbar im Verhältnis des Spendenempfängers, also des gemeinnützigen Vereins, z. B. zu seinen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern davon aus, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass Leistungen von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und Förderer des Vereins unentgeltlich und ohne Aufwandsersatzanspruch erbracht werden. Diese so aufgestellte Vermutung ist allerdings widerlegbar:
Liebe Schachfreunde,
mit einer Spendenbescheinigung quittiert euer Verein die Zuwendung eines Gebers, der den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen kann. Die ausgefüllte Spendenbescheinigung wird von den Finanzbehörden als Beleg akzeptiert. Vom Karnevalsverein, über die Sportvereinigung bis zum Förderverein für eine lokale Institution - die Bescheinigung ist für alle Körperschaften einsetzbar.