Liebe Schachfreunde,

wie einigen Vereinen aufgefallen ist, fallen die Spieltage am 12.06.2022 und 03.07.2022 auf zentrale Wahltermine für Regionalwahlen in Sachsen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies für einige Vereine Probleme bei der Nutzung von Räumen insbesondere kommunaler Träger bedeutet, hat der Landesspielausschuss eine Erleichterung beschlossen:

  1. Spieltage an den genannten Terminen können wie gehabt nach den Regelungen der WTO verlegt werden. Die Verlegungen sind weiterhin kostenlos.
  2. Falls einer der Termine der letzte Spieltag der jeweiligen Staffel ist, so ist abweichend von WTO C V 1 eine (kostenlose) Vorverlegung statthaft. In diesem Fall wird das Ergebnis zunächst nur an den Staffelleiter gesendet und erst am Spieltag selbst in das Portal64 eingetragen.

Ferner gab es Anfragen zur Auslegung des Verbotes des Doppeleinsatzes in mehreren Mannschaften nach WTO C II 6 in Verbindung mit den neuen Terminen. Zunächst meint “Tag” in der WTO den Kalendertag, d.h. ein Doppeleinsatz ist genau dann verboten, wenn beide Wettkämpfe am gleichen Kalendertag angesetzt waren. Die Nummerierung des Spieltages in der jeweiligen Staffel spielt keine Rolle.

Weiterhin handelt es sich bei der Ansetzung der Ersatzspieltage (01.05./ 15.05./ 12.06./ 03.07. je nach Staffel) nicht um Verlegungen im Sinne der WTO, sondern um Neuansetzungen, die der Landesspielausschuss beschlossen hat. Daher sind diese neuen Termine auch die “ursprünglichen” Termine im Sinne von WTO C II 6.