neue Saison beginnt am 19.09.2021

Im September 2020 wurde unter den damaligen Corona-Bedingungen die 8. Runde des Punktspielbetriebes der Männer der Saison 2019/2020 durchgeführt. Die nachfolgende 9. Runde konnte aufgrund der stark angestiegenen Infektionszahlen nicht mehr stattfinden und wurde damals auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Landesspielausschuss hat nun mehrheitlich entschieden, dass die Saison noch vor den Sommerferien beendet werden soll. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass eine Verlängerung in den September bedeuten würde, dass eine neue Saison aus logistischen Gründen erst Ende November starten könnte.

Ebenso hat sich die Infektionslage durch Impfungen und die Bundesnotbremse insofern verbessert, dass zumindest im Hinblick auf die Spielbedingungen eine Durchführung als praktikabel bewertet wird. Im Hinblick auf den Wechsel von Spielern zwischen den Vereinen erscheint ein früherer Termin ebenfalls günstiger.

Als Termin für die 9. Runde der Saison 2019/2020 wurde der 18.07.2021, 9:00 Uhr festgelegt.

In Bezug auf den Beginn der neuen Saison wurde der Termin für die 1. Runde der Saison 2021/2022 auf den 19.09.2021, 9:00 Uhr gelegt. Der Terminplan für die weiteren Spieltage ist in Vorbereitung.

Die Spielbedingungen sind denen der 8. Runde hinsichtlich der Regelungen der WTO ähnlich.

Den gesetzlichen Vorschriften am Spieltag ist Folge zu leisten. Sofern der Gesetzgeber durch ein sportart-spezifisches Hygiene-Konzept Abweichungen erlaubt, ist das vom SVS veröffentlichte Konzept anzuwenden, sofern vom Betreiber des Spielortes kein anderes vorgegeben wurde. Soweit es möglich ist, kann durch Vereinbarung beider Mannschaften vor Ort auch ein anderes Konzept angewendet werden. Diese Abweichungen sind spätestens 10 Tage vor dem Spieltermin dem Mannschaftsleiter der Gastmannschaft zu übermitteln. Unvorhergesehene Änderungen - insbesondere Änderungen durch die Gesundheitsämter - sind unverzüglich zu melden. Vor Ort ist das jeweilige Konzept strikt anzuwenden. Beide Mannschaftsleiter haben in ihrer Funktion als Schiedsrichter das Ordnungsrecht.

Die Spielberechtigungen für die Saison 2019/2020 gelten für die Fortsetzung des Spielbetriebes weiter. Ein Spieler, welcher zum 01.07.2020 zu einem anderen Verein gewechselt ist, ist für den ausstehenden Spieltag des Spielbetriebes im neuen Verein nicht spielberechtigt. Die Regelungen der Spielgenehmigungsordnung bleiben uneingeschränkt gültig.

Soweit möglich sollte der angesetzte Termin eingehalten werden. Spielverlegungen sind nach der Maßgabe von WTO C V 4 ("höhere Gewalt") ohne Kosten möglich. Beide Mannschaften werden in diesem Fall gebeten, sich auf einen Termin zu einigen und diese Entscheidung dem Staffelleiter mitzuteilen.

Falls zwischen den Mannschaften keine Einigung möglich ist, so kann der Staffelleiter nach WTO C V 4.2 einen Termin im Zeitraum bis zum 18.07.2021 bestimmen. Es ist also zulässig, den letzten Spieltag vorzuverlegen. Das Verbot der Verlegung nach WTO C V 1 findet keine Anwendung. Spielergebnisse von vorverlegten Spielen sollten direkt an den Staffelleiter gemeldet werden und werden erst am Ende des regulären Spieltages durch ihn eingetragen.

Ferner ist es ausdrücklich gestattet, den Beginn des Mannschaftskampfes durch Vereinbarung zu verlegen, sodass Vormittags- bzw. Nachmittagsspieltage im gleichen Spiellokal möglich sind. WTO C I 3.1 findet hierbei keine Anwendung.

Durch den Landesspielausschuss wurde ferner erklärt, dass die Folgen von WTO C III 7 als nicht anwendbar betrachtet werden. Wir bitten dennoch alle Vereine im Sinne der Sportlichkeit größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen um die Saison noch zu beenden.