Liebe Schachfreunde,
am Montag, den 24.08.2020 hat die Bundesspielkommission entschieden, dass neben der 2. Bundesliga auch die Oberliga Ost ihre Saison 2019/2020 erst im Jahr 2021 beenden wird. Dies bedeutet, dass es für diese Ligen keine Saison 2020/2021 geben wird. Die verbliebenen Runden werden voraussichtlich im Februar und März 2021 gespielt werden und dann voraussichtlich im September 2021 wird die nächste Saison 2021/2022 beginnen.
Vor einigen Wochen wurden die Vereinsvorsitzenden der Mitglieder des SVS befragt, inwieweit für sie eine Aufnahme der Saison unter den Hygienebedingungen, die der Schachverband Sachsen erarbeitet hat, möglich erscheint. An dieser Befragung haben insgesamt 50 Vereine teilgenommen, denen wir hiermit ausdrücklich für die Schilderung ihrer Situation und für ihre Vorschläge danken möchten.
Die Hälfte dieser Vereine haben hierbei angegeben, dass ihre Räumlichkeiten für den Spielbetrieb ohne Einschränkungen und für alle ihre Mannschaften geeignet sind. Etwa 4 von 10 Vereinen haben Probleme, wenn ihre Mannschaften gleichzeitig Heimspiel haben. Eine Minderheit hat entweder ein Spiellokal, welches für ein Punktspiel zu klein wäre, oder gar keinen Zugang zu diesem.
Eine Reihe von Vereinen sprach sich für eine Verlegung der Spieltage in das Jahr 2021 aus, weitgehend mit der Hoffnung verbunden, dass dies mit einer möglichen Besserung des Infektionsgeschehens einhergeht und somit eine Änderung der Hygienebedingungen hinsichlich ihrer Raumsituation und möglichst geringes Risiko für ihre Spieler eintritt. Andere Vereine machten demgegenüber geltend, dass Mannschaftskämpfe integraler Bestandteil ihres Vereinslebens seien und wünschten demgegenüber eine schnelle Fortführung des Spielbetriebes.
Der Landesspielausschuss hat auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 27.08.2020 mehrheitlich entschieden, dass die Saison 2019/2020 im Herbst fortgesetzt wird. Um für Vereine mit Problemen hinsichtlich ihrer Räume oder Hygiene-Bedenken ausreichend Rechnung zu tragen, werden einige Regelungen der WTO verändert. Ebenso werden die Termine der Spieltage wie nachfolgend beschrieben modifiziert.
Spieltage:
- 8. Runde: 20.09.2020, 9:00 Uhr
- 9. Runde: 15.11.2020, 9:00 Uhr
Soweit möglich, sollte der jeweils angesetzte Termin eingehalten werden. Spielverlegungen sind nach der Maßgabe von WTO C V 4 ("höhere Gewalt") ohne Kosten möglich. Beide Mannschaften werden in diesem Fall gebeten, sich auf einen Termin zu einigen und diese Entscheidung dem Staffelleiter mitzuteilen. Falls zwischen den Mannschaften keine Einigung möglich ist, so kann der Staffelleiter nach WTO C V 4.2 einen Termin im Zeitraum 20.09.2020 - 15.11.2020 bestimmen. Es ist zulässig, den letzten Spieltag vorzuverlegen. Das Verbot der Verlegung nach WTO C V 1 findet in diesem Fall keine Anwendung.
Um den Geist dieser Regelung zu wahren, werden alle Manschaften aufgefordert, die Ergebnisse der 9. Runde nicht im Portal64 zu veröffentlichen, sondern per E-Mail an den Staffelleiter mit Kopie an den Mannschaftsleiter der gegnerischen Mannschaft zu übermitteln. Die Staffelleiter werden nach Beendigung der letzten Wettkämpfe der jeweiligen Staffel die Ergebnisse in das Portal64 übertragen.
Eine Austragung der 9. Runde vor der 8. Runde ist ebenfalls möglich. Ferner ist es ausdrücklich gestattet, den Beginn des Mannschaftskampfes durch Vereinbarung zu verlegen, sodass Vormittags- bzw. Nachmittagsspieltage im gleichen Spiellokal möglich sind. WTO C I 3.1 findet hierbei keine Anwendung.
Alle Spieltermine - ob vereinbart oder nicht - unterliegen weiterhin der Regelung zum Nicht-Antrittes in WTO C III 7, insbesondere ist Absatz 2 hinsichtlich des wiederholten verschuldeten Nicht-Antritts weiterhin anwendbar. Ein Verschulden liegt aber beispielsweise nicht vor, wenn behördliche Anweisungen einen Wettkampf verhindern.
Die Spielberechtigungen für die Saison 2019/2020 gelten für die Fortsetzung des Spielbetriebes weiter. Ein Spieler, welcher zum 01.07.2020 zu einem anderen Verein gewechselt ist, ist für die beiden ausstehenden Wettkämpfe des Spielbetriebes im neuen Verein nicht spielberechtigt. Die Regelungen der Spielgenehmigungsordnung bleiben uneingeschränkt gültig.
Den Vereinsvorsitzenden wurde ein Hygiene-Konzept übermittelt, welches Regelungen für die Durchführung von Mannschaftswettkämpfen unter Corona-Bedingungen im Spielbetrieb enthält. Dieses Konzept ist im Regelfall anzuwenden. Sofern ein vom Betreiber des Spielortes oder einer Behörde ein Konzept vorgegeben wurde, ist dieses im Regelfall anzuwenden. Soweit dies möglich ist, kann durch Vereinbarung beider Mannschaften vor Ort ein anderes Konzept angewendet werden. Sofern ein Konzept des Betreibers bzw. einer Behörde vorliegt, ist dieses spätestens 10 Tage vor dem Spieltermin dem Mannschaftsleiter der Gastmannschaft sowie dem Staffelleiter zu übermitteln. Unvorhergesehene Änderungen sind unverzüglich zu melden. Vor Ort ist das jeweilige Konzept strikt anzuwenden. Beide Mannschaftsleiter haben in ihrer Funktion als Schiedsrichter das Ordnungsrecht.
Der Landesspielausschuss hofft, dass unter diesen Bedingungen ein Spielbetrieb für die Vereine mit vertretbarem Aufwand wieder aufgenommen werden kann und wir die Saison 2019/2020 des Spielbetriebes möglichst zeitnah beenden können.
Es wurde ferner beraten, wie nach der Beendigung der Saison 2019/2020 weiter verfahren werden soll. Es wurde hierbei entschieden, dass keine Saison 2020/2021 mit den üblichen Auf- und Absteigern gespielt werden wird. Im Hinblick auf die Kürze der möglichen Spielzeit bis zum Juni 2021 und der höchstwahrscheinlich weiterhin vorliegenden Infektionslage mit den Problemen bei der Raum- und Terminfindung erscheint es am zweckmäßigsten, dass ab Januar ein Ligabetrieb auf freiwilliger Basis und mit ggf. variabler Rundenzahl durchgeführt wird, um spielwilligen Mannschaften die Austragung von Wettkämpfen zu ermöglichen. Die Ausschreibung hierzu wird nach dem Vorliegen erster Erfahrungen aus den Wettkämpfen der 8. Runde voraussichtlich Mitte Oktober veröffentlicht.