Liebe Schachfreunde,
im Zuge der weiteren Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ist es zwischenzeitlich möglich, den für April 2020 anberaumten und auf unbestimmte Zeit verschobenen Verbandstag nunmehr einzuberufen. Geplant ist der

28.11.2020, 10:00 Uhr,
Pavillon der Hoffnung (ehemalige Messehalle 14), Puschstraße 9, 04103 Leipzig.

Bei dem Verbandstag handelt es sich um einen Ordentlichen Verbandstag, die diesbezüglichen Fristen laut Satzung und Wahlordnung sind einzuhalten. Die Euch vorliegenden Unterlagen werden keine Berücksichtigung finden, es werden form- und fristgerecht neue Unterlagen versendet. Einladung.

Auch wird zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung des COVID-19-Virus vorgeschlagen, den Verbandstag auf ein Minimum der Tagesordnung zu beschränken. Es wird empfohlen, die satzungsrechtlichen Dinge vorerst aufzuschieben und entweder einen separaten Verbandstag nur zu diesem Thema durchzuführen oder auf den nächsten Ordentlichen Verbandstag zu behandeln. Auch bitten wir, nur dringende Anträge zu stellen.

Bekanntlich stehen in diesem Jahr turnusmäßige Wahlen aller zu wählenden Funktionäre an. Auf die Beiträge vom 08.05.2020 (Suche Vizepräsident Jugend) und 25.05.2020 (offene Referentenstellen) wird nochmals explizit hingewiesen. Positiv ist, dass Anja Heck als Schatzmeisterin und Yvonne Ledfuß als Vizepräsidentin kooptiert werden konnten.

Laut Punkt 4 der Wahlordnung muss für eine Vorstandsfunktion der Interessent/die Interessentin mindestens 3 Wochen vor dem ordentlichen Verbandstag seine/ihre Kandidatur unter Benennung der Funktion schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle oder gegenüber dem Präsidenten des SVS erklären.

Für die weiteren Funktionen können sich Kandidaten laut 4.1 der Wahlordnung schriftlich gemäß 4. oder mündlich auf dem Verbandstag bewerben.

Folgende allgemeinen Punkte sind bezüglich der zum jetzigen Zeitpunkt gültigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung zu beachten. Diese können bei kurzfristig an sich ggf. geänderte Bedingungen angepasst werden.

  1. Im Interesse aller werden die Vereine unbedingt gebeten, sich auf ein Minimum der Anwesenden eines Vereins zu beschränken. Interessierte Zuhörer werden zugelassen, soweit die räumliche Kapazität des Veranstaltungsortes nach Einlass der Delegierten noch nicht ausgeschöpft ist. Es werden nur Teilnehmer ohne Erkältungssymptome zugelassen.
  2. Gemäß §7 Abs. 1 Sächsischer Corona-Schutzverordnung vom 14.07.2020 ist für Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko, worunter auch der Verbandstag mit einem erheblichen Anteil an Risikopersonen zählt, eine gesonderte Anwesenheitsliste mit folgenden Daten zu erstellen: Name, Vorname, vollständige Anschrift, Telefon. Diese Anwesenheitsliste wird parallel zur üblichen Anwesenheitsliste geführt. Informationspflicht nach §13 DSGVO: Diese gesonderte Anwesenheitsliste wird 4 Wochen lang aufbewahrt. Sie muss auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgehändigt werden, andernfalls wird diese Anwesenheitsliste nach Ablauf der 4-wöchigen Frist umgehend vernichtet. Diese Liste darf Dritten, insbesondere anderen Veranstaltungsteilnehmern, nicht zugänglich sein.
  3. Gemäß § 1 Abs. 1 Sächsischer Corona-Schutzverordnung vom 14.07.2020 ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Anwesenden einzuhalten. Wird dieser unterschritten, wird insbesondere bei Kontakten mit Risikopersonen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen (§ 1 Abs. 2 Sächsische Corona-Schutzverordnung).
  4. Zusätzlich sind die empfohlenen Hygieneauflagen des Landes Sachsen und des Veranstaltungsortes zu beachten, siehe auch Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 14.07.2020.
  5. Zum Verbandstag werden keine Speisen und offene Getränke angeboten. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bleibt gestattet.

Es wird den Vereinen dringend geraten, sich (so bald dies möglich ist) bis 19.11.2020 über die Homepage für den Verbandstag anzumelden, zum einen, um den Tagungsort des Verbandstags bestmöglich vorbereiten zu können und zum anderen, um Probleme mit der Durchführung der Mitgliederversammlung (Einhaltung bestehender Auflagen) zu vermeiden werden. Wird gegen die behördlichen Auflagen verstoßen, droht ein Bußgeld zwischen 500 und 1.000 EUR, dessen Anfallen prinzipiell unnötig ist.

Bitte gebt bei Eurer Meldung schon zusätzlich die unter Festlegung 2. benannten Daten für die gesonderte Anwesenheitsliste an, dies macht Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung wesentlich einfacher.

Es wird jedoch auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund behördlicher Anordnungen dieser anberaumte Verbandstag erneut verschoben werden kann.