Das Schiedsgericht des Schachverbandes Sachsen e. V. hat am 03.07.2009 folgenden Schiedsspruch beschlossen: "Auf die Beschwerde des Antragstellers wird festgestellt, daß der Beschluß des Verbandstages vom 04.04.2009 unter TOP 8 g, wonach der Verbandstag die Aufgabe hat, die Bezirksspielleiter zu bestätigen, nichtig ist."