Erklärungen zur Anwendung der 3G-Regeln im Spielbetrieb
Liebe Schachfreunde,
im folgenden findet ihr Hinweise über die Anwendung der 3G-Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 24.08.2021 mit Gültigkeit bis zum 22.09.2021. Wir bemühen uns, diese Hinweise bei Änderungen der Gesetzeslage zu überarbeiten.
Grundsätzlich ist für eine Inzidenz größer als 35 für den Spielbetrieb ein Nachweis der Impfung oder Genesung vorgesehen. Es ist sowohl die Papierform als auch die elektronische Form zulässig. Ein Zeigen vor Ort ist hierbei ausreichend, eine weitergehende Speicherung der Daten ist nicht erforderlich (siehe §4 Absatz 6 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung).