Der Freistaat Sachsen hat am gestrigen Tag den schriftlichen Text der ab Sonntag gültigen Corona-Schutz-Verordnung herausgegeben. Inhaltlich bedeutet dies für den Spielbetrieb, dass die bisherigen Regelungen zu 3G entfallen. Die neue Verordnung stellt auf weitgehende Selbstverantwortung der Beteiligten ab, sodass auch die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht und Abstandsgebot nunmehr lediglich angeraten werden.

Für uns im Spielbetrieb bedeutet dies, dass eine Test- oder Maskenpflicht im Spiellokal zwar grundsätzlich nicht mehr besteht, je nach Spiellokal aber örtliche Beschränkungen bestehen können, beispielsweise bei bestimmten öffentlichen Trägern. Diese sind grundsätzlich als Hausrecht weiterhin zu beachten - ich bitte die Vereine dies im Spielbetrieb auch entsprechend zu kommunizieren.

Bitte beachtet ferner, dass diese Regelungen jederzeit und kurzfristig änderbar sind, wenn der sächsische Landtag eine Verschärfung der Lage feststellt.

Darüber hinaus appelliere ich an jeden einzelnen Spieler auch in Anbetracht der aktuellen Fallzahlen verantwortungsvoll zu handeln.