Mit dem Jahreswechsel ist in Deutschland ein neues Jahressteuergesetz in Kraft getreten. Darin enthalten sind einige Neuerungen, die für Vereine eine eindeutige Verbesserung darstellen. Das sind im Einzelnen:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 €,
  • Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 €,
  • Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 € entfällt die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Dadurch haben Vereine die Möglichkeit, eine solidere Vermögenslage, z.B. für Krisenzeiten, zu schaffen.
  • Spenden können nun bis zu 300 € per Kontoauszug bestätigt werden.

„Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes konnten endlich wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden. Einige zentrale Forderungen des organisierten Sports wurden damit erfüllt“, freut sich DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Bestätigt wurde dies auch durch den Landessportbund Sachsen.