Die Geschäftsstelle informiert
Hinweis für Rückzahlungen durch den SVS
- SVS - Geschäftsstelle
- Geschrieben am 18. Oktober 2010 von Hannelore Neumeyer, Geschäftsführerin
Liebe Schachfreunde,
die Banken und Sparkassen haben seit diesem Jahr veränderte Geschäftsbedingungen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass bei Anträgen auf Rückzahlung immer die aktuelle Bankverbindung anzugeben ist. Bei fehlender Bankverbindung erfolgt keine Bearbeitung.