Hinsichtlich des Termins für die Anträge wurde in der Veröffentlichung vom 29.01.2020 auf der Homepage der 15.02.2020 benannt. Hierbei handelt es sich um den fristgemäßen Termin laut § 6.9 der Satzung. Da diese Frist auf einen Samstag fällt, können die Anträge bis 17.02.2020, 24:00 Uhr bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, maßgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.

Ihr habt also tatsächlich noch zwei Tage mehr Zeit, eure Anträge einzureichen. Dies wurde auch in der originalen Nachricht angepasst.