Bitte Ergänzung zur Frist 15.09.2018 beachten!

Aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Vorstandes kann ich als Vorstand zwar den derzeitigen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, eine weitere aktive Verbandsarbeit ist aber erst nach der Neuwahl des Vorstandes möglich. Als Präsident des Sächsischen Schachverbandes sehe ich als meine letzte Amtshandlung an, die Geschäfte an einen neuen Vorstand zu übertragen und damit einen unbelasteten Neustart zu ermöglichen.

Dieser neue Vorstand muss auf einem außerordentlichen Verbandstag gewählt werden. Einen neuen Verbandstag (voraussichtlich am 20.10.2018) werde ich aber erst einberufen können, wenn ich für alle Vorstandsposten Zusagen von Kandidaten habe. Allerdings können wir aufgrund der derzeitigen Handlungsunfähigkeit des Vorstandes aus rechtlichen Gründen nicht unbegrenzt auf neue Kandidaten warten.

Sollte bis zum 15.09.2018 keine vollständige Kandidatenliste vorliegen, bin ich gezwungen, trotzdem einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen, der gemäß § 18 der Satzung die Auflösung des Sächsischen Schachverbandes beschließt. Der Termin 15.09.2018 dient dem Vorstand lediglich als Information über das Interesse an Kandidaturen, weil mit der Einberufung des außerordentlichen Verbandstages auch das Gespenst der Selbstauflösung des Verbandes im Raum steht. Die Regelungen der Wahlordnung bleiben davon unberührt! Somit hat jeder Interessent weiterhin das Recht, seine Kandidatur nach den Fristen der Wahlordnung zu erklären, aber diese Frist kann erst bestimmt werden, wenn der Termin für den außerordentlichen Verbandstag festgelegt wurde.

Ich bitte Euch, nutzt die verbleibende Zeit und versucht einen neuen unbelasteten, handlungsfähigen und schlagkräftigen Vorstand zu bilden. Es müssen alle 5 Positionen neu besetzt werden. Ideal wäre es, wenn die Kandidaten für alle Regionen Sachsens stehen.

Die Stellenbeschreibungen für die Ämter Präsident, Schatzmeister, Vizepräsident Jugend und Landesspielleiter liegen vor und können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Die Geschäftsstelle ist im September 2018 wegen Urlaub nicht besetzt!

 

Bitte schickt Eure Erklärung zur Kandidatur bis zum 15.09.2018 bitte direkt an den Vorsitzenden des Schiedsgerichtes:

Uwe Heilmann
Goethestr. 3
04651 Bad Lausick