Der Landessportbund Sachsen e.V.(LSB) teilte auf den Regionalkonferenzen im Oktober 2016 mit, dass es in Sachsen Vereine gibt, die keinen aktuellen Freistellungsbescheid als Nachweis der Gemeinnützigkeit vorgelegt haben. Der LSB hatte die betroffenen Vereine mehrfach unter Fristsetzung angemahnt, einen aktuellen Freistellungsbescheid vorzulegen, dessen Ausstellungsdatum mindestens aus dem Jahr 2011 stammt. Nun hat der LSB Konsequenzen gezogen und mit Wirkung vom 01.12.2016 einen Schachverein ausgeschlossen.

Der Schachverband Sachsen e.V. (SVS) wurde vom LSB über den Sachverhalt informiert. Der Vorstand des SVS muss ebenfalls gemäß der eigenen Satzung handeln. Der Verein wurde angeschrieben. Eine Antwort blieb aus. Ab dem 29.12.2016 ist dieser betroffene Schachverein aus dem Schachverband Sachsen e.V. ausgeschlossen.

Die Konsequenzen für den Verein und dessen Spieler sind:

  • Keine Teilnahme am Punktspiel- und Wettkampfbetrieb des SVS und des DSB
  • Keine Teilnahme an Meisterschaften des SVS und des DSB
  • Keine Förderung.

Appell an alle Vereine im Schachverband Sachsen e.V.:

Prüft, ob die Körperschaftssteuererklärung abgegeben wurde, um den Freistellungsbescheid zu erhalten. Der Freistellungsbescheid wird immer für 3 zurückliegende Jahre ausgestellt. Für den Drei-Jahreszeitraum 2013, 2014, 2015 sollte die Steuererklärung dieses Jahr abgegeben worden sein.

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit in Form des Freistellungsauftrags vom Finanzamt ist eine notwendige Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Schachverband Sachsen e.V.