Liebe Schachfreunde,
in der Euch/Ihnen schon zugegangenen Einladung zum Verbandstag habe ich Euch/Ihnen mitgeteilt, dass Anträge zum Verbandstag bis zum 19. Februar 2016 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen. Diese Information und Fristsetzung ist falsch. Gem. § 6 Ziff. 9 Satz 2 der Satzung des SVS e. V. müssen Anträge vom berechtigten Personenkreis bis spätestens sieben Wochen vor dem Verbandstag bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Frist läuft also erst ab am 27. Februar 2016, 10:00 Uhr. Ich bitte höflich darum, mein Versehen zu entschuldigen.