Liebe Schachfreunde,
mit einer Spendenbescheinigung quittiert euer Verein die Zuwendung eines Gebers, der den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen kann. Die ausgefüllte Spendenbescheinigung wird von den Finanzbehörden als Beleg akzeptiert. Vom Karnevalsverein, über die Sportvereinigung bis zum Förderverein für eine lokale Institution - die Bescheinigung ist für alle Körperschaften einsetzbar.

 

 

Nachdem bereits seit dem 01.01.2013 neue Muster für die "Spendenquittungen" zu verwenden waren, hat das Bundesministerium der Finanzen aufgrund der Änderungen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz nunmehr wieder neue Muster herausgegeben. Diese sind ab sofort zwingend zu verwenden. Es wird aber von Seiten der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die bisherigen Formulare noch bis zum 31.12.2013 verwendet
werden. Die in der Anlage befindliche Datei informiert euch über die diesbezügliche Rechtslage und worauf ihr achten solltet. Weiterhin stehen als Download zur Verfügung: