Der Landessportbund Sachsen weist im Auftrag der Landesdirektion Leipzig anlässlich verschiedener Auswertungen von Fernsehübertragungen darauf hin, dass Banden- und Trikotwerbung für Sportwetten gemäß § 21 Satz 2 GlüStV verboten ist. Das vollständige Schreiben kann hier nachgelesen werden.