Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
in der Anlage erhaltet Ihr das aktualisierte Hinweisblatt für Sportvereine, die sich dem Thema stellen wollen. In Bezug auf die Residenzpflicht gilt der örtlich beschränkte Aufenthalt für die drei ersten Monate. Darüber hinaus geltende Regelungen sind mit der örtlichen unteren Eingliederungsbehörde zu besprechen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Steffen Richter
Landessportbund Sachsen
Geschäftsbereichsleiter Sportentwicklung/Jugend
Tel. (03 41) 2 16 31 80
Fax. (03 41) 2 16 31 85
Mobil. (01 51) 12 69 50 15
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